Private Honorarvereinbarung

Die Abrechnung erfolgt auf Basis einer privaten Honorarvereinbarung zu Beginn der Behandlung. Die Kosten für Heilpraktikerleistungen (Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Eine Abrechnung gegenüber gesetzlichen Krankenkassen ist daher nicht möglich.

Eine (teilweise) Erstattung durch private Krankenversicherungen, Beihilfe oder private Zusatzversicherungen ist tarifabhängig und kann nur erfolgen, wenn entsprechende Leistungen im individuellen Vertrag enthalten sind. Bitte klären Sie eine mögliche Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung.

Kosten

Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt das im Behandlungsvertrag vereinbarte Honorar.

Psychotherapie (40 Minuten) 70,00 €
Krisenintervention für Einsatzkräfte der Feuerwehr im Bereich der Kreisbrandinspektion Amberg-Sulzbach kostenlos
Paar-/Eheberatung (60 Minuten) 100,00 €
Supervision (60 Minuten) 100,00 €
Anwendung und Auswertung von Testverfahren nach Aufwand
Erstellung eines psychodiagnostischen Befundes nach Aufwand
Psychotherapeutisches Gutachten nach Aufwand

Nehmen Sie ganz einfach hier unverbindlich Kontakt auf.
Auch kurzfristige Termine sind möglich.